Aktuelles & Geschichten des SV 1911 Traisa e.V.

Verein

Vorstand
Am Roten Berg 15, 64367 Mühltal
im April 2024

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Dienstag, 14. Mai 2024, 19:30 Uhr im Vereinsheim, Am Roten Berg 15 in Traisa

Sehr geehrtes Mitglied,
der Vorstand des SV 1911 Traisa e.V. lädt Sie hiermit zur diesjährigen Mitgliederversammlung herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Ehrungen langjähriger Mitglieder
  6. Bericht des Vorstandes und Aussprache
  7. Kurzberichte der Abteilungsleiter und Ausschuss-Sprecher
  8. Bericht der Rechnerin und Aussprache
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Entlastung des Vorstandes
  11. Bestimmung des Wahlleiters
  12. Teilwahl des Vorstandes
    – Vorsitzende/r
    – Stellvertretende Vorsitzende (3)
    – Schriftführer/in
    – Pressewart/in
    – 2. Rechner/in
    – Beisitzer/in Ehrungen
    1.Wahl der Kassenprüfer
    2.Beratung und Beschlussfassung auf Änderung der Satzung (s. Anhang)
    3.Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen

Anträge sind gemäß unserer Satzung bis zum 30. April 2024 an obige Adresse einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Meinrad Blank
-Vorsitzender-

Antrag an die Mitgliederversammlung des SV 1911 Traisa am 14.05.2024 auf Änderung der Satzung

Der Vorstand des SV 1911 Traisa misst den Themen Kindeswohl und Toleranz angemessene Bedeutung bei und stellt folgerichtig den Antrag an die Mitgliederversammlung vom 14.05.2024 folgende Änderungen der Satzung zu beschließen:

Änderungen sind fett hervorgehoben:
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Grundsätze

(6) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Der Verein ist offen für alle Menschen, gibt ihnen die gleichen Rechte. Er wendet sich damit gegen antidemokratische, nationalistische und antisemitische Tendenzen. Er wirkt allen auftretenden Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen, insbesondere wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderung entgegen. Er verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.

§ 5 Mitgliedschaft

Das Mitglied hat gegen die Satzung oder aufgrund gefasster Beschlüsse gegen die für sportliche Veranstaltungen anerkannten Bestimmungen oder sonst grob fahrlässig gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins verstoßen. Dazu gehört die Missachtung von Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes, wie dies im Verhaltenskodex des Landessportbundes niedergelegt ist. Dazu gehört auch die Kundgabe extremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens extremer Kennzeichen und Symbole.