Ordnungen des SV 1911 Traisa e.v.
Auf dieser Seite findest du alle Ordnungen, das Leitbild & die Satzung. Für Mitglieder findet sich hier u.a. auch das Formular für Arbeitsstunden.
Wie wir deine Daten schützen findest du ebenfalls hier in unserer Datenschutzverordnung.
Leitlinien des SV 1911 Traisa zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Die Gesundheit unserer Mitglieder, Trainer/innen und Reinigungskräfte für den Verein stellt ein sehr hohes Gut dar. Diese gilt es zu schützen. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und tun alles dafür, die Gesundheit auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten.
Der SV 1911 Traisa nimmt den Sportbetrieb wieder auf, nachdem die Hessische Landesregierung am 9. Mai 2020 Trainingsbetrieb auch für den Breitensport wieder erlaubt hat. Die Wiedereinstiegskonzepte der Abteilungen gründen auf diesen Leitlinien:
- Orientierung für die Wiedereinstiegskonzepte der Abteilungen sind die 10 Leitplanken des DOSB vom 21.04.2020, die Zusatzleitplanken des DOSB (Halle) vom 28.05.2020, die Wichtigen Fragen zum Wiedereinstieg des LSBH – Stand 29.05.2020, die Information der Gemeinde Mühltal an Sportvereine vom 12.05.2020 sowie Empfehlungen und Erläuterungen der Fachverbände.
- Der SV 1911 Traisa richtet eine Hygiene-Arbeitsgruppe (AG) ein.
- Die Wiedereinstiegskonzepte der Abteilungen werden in enger Abstimmung mit der Hygiene-AG und zwischen den Abteilungen entwickelt.
Satzung
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: „Sportverein 1911 Traisa e.V.“ und hat seinen Sitz in 64367 Mühltal, im Ortsteil Traisa. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Grundsätze
(1) Im Verein sollen der Sport in allen Arten, die Vermittlung des Austausches sportlicher Erfahrungen unter seinen Mitgliedern sowie kulturelle Belange gepflegt und verfolgt werden. Im Rahmen dieser Aufgabe vertritt der Verein – soweit rechtlich zulässig – die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Organisationen.
(2) Der „Sportverein 1911 Traisa e.V.“ mit Sitz in Mühltal-Traisa, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
Geschäftsordnung
Wir engagieren uns alle für den Sportverein 1911 Traisa e.V. (nachfolgend SVT genannt) in seinen verschiedenen Ausprägungen. Unser gemeinsames Ziel ist die Förderung des Vereinswohls.
Es kommen folgende Spielregeln für die Sitzungen zur Anwendung:
(1) Wir haben Freude an unserem Engagement. Deshalb sind wir engagiert. Mit dieser Freude motivieren wir uns und Dritte, im und für den SVT aktiv zu sein.
(2) Wir bemühen uns, die beste Lösung für den SVT zu finden und dann auch umzusetzen.
(3) Wir verfolgen sowohl Vereinsinteresse als auch Abteilungsinteressen.
Leitbild
Auf der Grundlage unserer Satzung und unseres Selbstverständnisses haben wir folgendes werte- und zielorientiertes Leitbild als verbindliche Handlungsorientierung für alle im und für den Verein tätigen Personen entwickelt:
Unsere Werte
• Unser Verein steht allen Menschen offen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität.
• Unsere Mitglieder sind die wichtigsten Personen im Verein. Unser Handeln dient daher dem Nutzen und den Bedürfnissen unserer Mitglieder.
• Jegliche Form von Gewalt, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit oder Intoleranz gegenüber Andersgläubigen lehnen wir strikt ab.
• Wir begegnen uns und unseren sportlichen Gegnern mit Fairness, Teamgeist und Solidarität. Insbesondere stehen wir für Chancengleichheit und Toleranz.
• Wir wollen die sportlichen Tugenden und sozialen Werte der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen entwickeln, fördern und sie schützen.
• Wir treten für demokratische Strukturen innerhalb unseres Vereins ein. Mitbestimmung und gegenseitiger Respekt prägen unser Tun.
Beitragsordnung
§ 1 Rechtsgrundlage
(1) Laut Satzung §6 Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung über die Höhe der Beiträge.
Auf der Mitgliederversammlung vom 16. Mai 2023 wurde die Höhe der Beiträge neu festgelegt. Die
Beitragsänderungen gelten ab dem 01.01.2024.
§ 2 Beiträge ab 16. Mai 2023
(1) Die Beiträge sind gestaffelt nach Altersgruppen und unabhängig von der jeweiligen Abteilungszugehörigkeit.
Zurzeit geltende Regelungen:
Mitglieder bis 14 Jahre 102,00 €/Jahr (8,50 €/Monat)
Mitglieder 15 bis 17 Jahre 120,00 €/Jahr (10,00 €/Monat)
Mitglieder 18 Jahre und älter 180,00 €/Jahr (15,00 €/Monat)
Mitglieder 65 Jahre und älter (nicht aktiv) 120,00 €/Jahr (10,00 €/Monat)
§ 3 Beiträge ab 01. Januar 2024
(1) Die Beiträge sind gestaffelt nach Altersgruppen und unabhängig von der jeweiligen Abteilungszugehörigkeit.
Künftig geltende Regelungen:
Mitglieder bis 14 Jahre 132,00 €/Jahr (11,00 €/Monat)
Mitglieder 15 bis 17 Jahre 156,00 €/Jahr (13,00 €/Monat)
Mitglieder 18 Jahre und älter 216,00 €/Jahr (18,00 €/Monat)
Mitglieder 65 Jahre und älter (nicht aktiv) 150,00 €/Jahr (12,50 €/Monat)
(2) Familienbeiträge werden nur auf Antrag gewährt. Laut Satzung entscheidet der Vorstand über den Antrag.
Künftig geltende Regelungen:
Familienbeitrag 1 (1 Elternteil + 1 Kind): 240,00 €/Jahr (20,00 €/Monat)
Familienbeitrag 2 (1 Elternteil + mind. 2 Kinder): 318,00 €/Jahr (26,50 €/Monat)
Familienbeitrag 3 (beide Eltern + mind. 1 Kind): 360,00 €/Jahr (30,00 €/Monat)
Geschwisterbeitrag (mehr als 2 Kinder): 216,00 €/Jahr (18,00 €/Monat)
Verhaltenskodex zum Kindeswohl
für alle ehrenamtlichen, als Übungsleiter und im FSJ tätigen und beschäftigten Mitarbeiter*innen im SV 1911 Traisa e.V.
Als Mitarbeiter*in eines Sportvereines habe ich auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der folgende Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage dieser Arbeit.
1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
2. Kinder- und Jugendarbeit im Sport lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritätsund Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde.
3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
Arbeitsleistung für eine anteilige Beitragserstattung (ab 18Jahren)
(8.-€/Stunde , max. 24.-€) Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Abteilungsleiter oder für die Veranstaltung zuständigen AnsprechpartnerInnen
In folgenden Bereichen können Arbeitsstunden anerkannt werden:
1. Veranstaltungen
- Abteilungsinterne Turniere und Wettbewerbe
- Arbeitseinsatz Vereinsareal Am Roten Berg (Garten-, Bauarbeiten, etc.)
- MERCK Heinerman Triathlon (Darmstadt)
- AUTOHAUS LUTZ Nightrun
- Riwwelkuchenfest
- SV3sathlon
- Volkslauf SV 1911 Traisa
- Nikolausmarkt
1.1. Organisation und Durchführung
- Vorbereitung, Ausrichtung und Organisation
- Einkauf, Verkauf, Bewirtung
- Abbau, Aufräumen, Nachbereitung
2. Arbeitseinsätze
- Instandsetzung, Reparaturen, Reinigung
- Pflege der Anlagen
- Organisation von Arbeitseinsätzen
- Inventur
3. Unentgeltliche Übungsleiterstunden
- Betreuung ohne ÜL – Vertrag und ohne Spendenbescheinigung
4. Sponsorenaquise
5. Sitzungen
- Abteilung, Vorstand
6. Presse und Öffentlichkeitsarbeit
7. Führung von Listen
Du willst Teil des SV 1911 Traisa e.V. werden?
Egal welches Alter und welche Sportart du bevorzugst - beim SV Traisa findest du das passende Angebot!
Besuche uns einfach am Roten Berg oder kontaktiere einen der Verantwortlichen, falls du Fragen hast. Unsere Trainer und Ansprechpartner sind stets offen für neue Gesichter! Gerne kannst du uns auch eine eMail schreiben an: hallo@svtraisa.de. Du hast bereits Interesse und willst Mitglied werden? Dann melde dich gleich bei uns an.
Fotoerlaubnis für Kinder/Jugendliche?